Kosten

Forderungsmanagement: Grundsätzlich ist unsere Leistung KOSTENLOS, denn der Schuldner hat die hier entstandenen Gebühren und Auslagen gemäß Gesetz zu tragen, wenn und soweit er in der Lage ist. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, so ist es uns ein Anliegen dem Kunden gegenüber für Kostentransparenz Sorge zu tragen, denn unterm Strich ist immer die Frage der „Wirtschaftlichkeit“ der Maßnahmen prüfen:

Vorgerichtliches Inkasso

Für das vollständige außergerichtliche Verfahren (Liquiditätsprüfung, Adressprüfung, Anschreiben, Vergleichsverhandlungen etc. pp.), sollten die Kosten von der Gegenseite nicht getragen werden, berechnen wir Ihnen eine einmalige Pauschalgebühr in Höhe von 25,00 € (zzgl. gesetzl. MwSt); ansonsten kostet Sie das Verfahren:

0 €

Gerichtliches Inkasso

Hier agieren wir auf eigenes Risiko dahingehend, dass Ihnen, sollte eine außergerichtliche Verfahrensbegleitung durch uns im Vorfeld stattgefunden haben, keine weiteren Kosten aufgrund unserer Leistung in Rechnung gestellt werden.

Lediglich die anfallenden Gerichtskosten, welche bei Gericht anfallen (0,5 Gerichtsgebühren) sind Ihrerseits zu übernehmen, welche Ihnen zu Beginn dieses Verfahrensabschnitts stets mitgeteilt werden.

0 €

evtl. zzgl. Gerichtskosten


Zwangsvollstreckung und Pfändung durch unser Haus

Ähnlich wie beim gerichtlichen Verfahren, entstehen Ihnen, sollten wir im Vorfeld in der gleichen Causa für Sie außergerichtlich tätig geworden sein, keine weiteren Kosten für unsere Leistung.

Lediglich anfallenden Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten sind in diesem Verfahrensabschnitt von Ihnen zu tragen, welche wir Ihnen stets zu Beginn dieses Verfahrensabschnittes mitteilen werden.

0 €

evtl. zzgl. Gerichtsvollzieherkosten

Gerichtliches Inkasso durch Kooperationsanwälte

Grundsätzlich erfolgt die Zusammenarbeit mit den Kooperationsanwälten auf Basis der Rechtsanwaltsvergütungsordnung. Gleichwohl, sollte der Klageweg und somit die Beauftragung eines Anwaltes notwendig sein, werden wir Ihnen gerne im Vorfeld die Kostenfrage betragsmäßig eruieren und mitteilen.


Forderungsmanagement

Forderungsmanagement kann bei der Rechnungsstellung beginnen und bei der Schulung von Ihren Mitarbeitern für Mahnsysteme enden. Insoweit ist es uns nicht möglich, hier eine Kostenaufstellung bekannt zu geben. Insoweit freuen wir uns auf Ihren Anruf, damit die Zusammenarbeit in einem persönlichen Beratungsgespräche abgestimmt werden kann – selbstverständlich jederzeit unter dem Aspekt einer absoluten Kostentransparenz.


 

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen.

Unsere Philosophie

Als Berater im Bereich Forderungsmanagement ist unser Fokus auf die Realisierung Ihrer offenen Forderung gerichtet, gleichwohl haben wir gelernt, dass es in erster Linie auf Vertrauen, Zuverlässigkeit aber auch Transparenz ankommt und nicht darum „gutes Geld schlechtem nachzuwerfen“.

Kontakt

BL Management
Ritter-von-Herkomer-Straße 18
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