Leistungen

Vorgerichtliches Inkasso

 

Die vorgerichtlich Inkassostufe ist mehr als nur ein Forderungsschreiben, denn es kommt nicht selten vor, dass die Schuldner die Post gar nicht mehr öffnen vor lauter Sorge, sodass das typische Mahnschreiben ungelesen bleibt.

 

Die Erfahrung hat gezeigt, dass der persönliche Kontakt, sei es über das Telefon, Facebook oder gar durch einen persönlichen Besuch, den größten Erfolg bringt, treu dem Motto: „Ein freiwillig zahlender Schuldner ist besser, als der gezwungene“.

 

Leistung im Überblick im vorgerichtlichem Verfahren

  • Anschriften und Bonitätsprüfung des Schuldners (SCHUFA – Insolvenzbekanntmachungen)
  • qualifiziertes Mahnschreiben durch Inkassounternehmen
  • Telefoninkasso (auch abends und am Wochenende)
  • persönlicher Inkassoaußendienst (auch abends und am Wochenende)
  • Eintragung eines negativen Schufavermerkes bei säumigem Schuldner
  • Ratenzahlungsvereinbarungen inkl. Forderungsüberwachung durch uns
  • Eintragung von Handwerkerhypotheken auf Grundbesitz
  • etc. pp.

 

Gerichtliches Inkasso

 

Sollte das außergerichtliche Inkasso scheitern, weil der säumige Kunde uneinsichtig oder unkooperativ ist, ist der nächste Schritt, das sog. gerichtliche Mahnverfahren. Dieser Schritt erfolgt in enger Absprache mit Ihnen, sodass Sie jederzeit „Herr über das Verfahren sind“.

 

Ziel dieses Verfahrensabschnittes ist es, Ihre Forderung zu titulieren und somit vor der regelmäßigen Verjährung zu bewahren, aber auch einen rechtswirksamen Titel gegen Ihren Schuldner in Händen zu halten, damit eine Vollstreckung final auch möglich ist.

 

Leistung im Überblick im gerichtlichen Verfahren

  • Gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid)
  • Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides
  • Eintrag in die Schuldnerkartei bei den Amtsgerichten
  • Europäischer Mahnbescheid bei Schuldner innerhalb von Europa
  • etc. pp.

 

Gerichtliches Inkasso durch Kooperationsanwälte

 

Sollte der Schuldner einen Widerspruch, respektive einen Einspruch gegen den Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid erheben und somit bestreiten, dass Ihre Forderung berechtigt ist, so wäre der nächste Schritt die klageweise Durchsetzung Ihrer Forderung.

 

Unsere Kooperationsanwälte gestalten dieses Verfahren mit uns Hand in Hand, sodass auf Sie keine weitere Arbeitslast entfällt, wenn Sie dieses wünschen.

Leistung im Überblick im gerichtlichen Klageverfahren

  • Antrag auf Strafanzeige/Strafantrag
  • Insolvenzverfahren – Forderungsanmeldung und Verfahrensbegleitung
  • Klagedurchsetzungsverfahren bei Widerspruch bzw. Einspruch
  • etc. pp.

 

Zwangsvollstreckung und Pfändung durch unser Haus

 

Wenn und soweit Ihre Forderung tituliert wurde – unabhängig ob im Klageverfahren durch unsere Kooperationsanwälte oder durch den Erlass des Vollstreckungsbescheides – und der Schuldner nach wie vor die freiwillige Zahlung verwehrt, wäre die Vollstreckung in dessen Vermögen geboten, welche wir für Sie auf Ihren Wunsch hin fachmännisch ausbringen werden.

 

Leistung im Überblick im gerichtlichen Verfahren

  • Zwangsvollstreckung
  • Abnahme des Vermögensverzeichnisses (ehemals Eidesstattliche Versicherung)
  • Pfändungen beim Arbeitgeber, Banken, Steuererstattungsansprüchen oder anderen Forderungen
  • Antrag auf Erlass eines Haftbefehles bzw. Antrag auf Verhaftung des Schuldners zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses
  • Eintragung von Zwangssicherungshypotheken bei Grundstücken
  • Vollstreckung im Ausland
  • etc. pp.

 

Forderungsmanagement

 

Nicht selten kommt es vor, dass man vor lauter Arbeit wenig Zeit und Muße hat, sich um den Büroalltag zu kümmern. Wir bieten Ihnen an, den Forderungsmanagementbereich bei Ihnen zu übernehmen. Sie stellen die Rechnung und überwachen die Zahlungsfrist – sollte diese nicht eingehalten werden, so kümmern wir uns um Ihre Mahnung und somit Eintreibung.

 

Da Kundenbindung heutzutage ein wichtiges Gut ist, erfolgt die Mahnung in Absprache mit Ihnen und gerne auch zunächst auf Ihrem Briefbogen.

 

Sollten Sie hierzu mehr Fragen haben, so rufen Sie uns einfach an.

Unsere Philosophie

Als Berater im Bereich Forderungsmanagement ist unser Fokus auf die Realisierung Ihrer offenen Forderung gerichtet, gleichwohl haben wir gelernt, dass es in erster Linie auf Vertrauen, Zuverlässigkeit aber auch Transparenz ankommt und nicht darum „gutes Geld schlechtem nachzuwerfen“.

Kontakt

BL Management
Ritter-von-Herkomer-Straße 18
86875 Waal

Telefon
Telefax
E-Mail
+49 89 / 21 55 44 33 - 0
+49 89 / 21 55 44 33 - 1
info@bl-m.eu