Ablauf

Verfahrensablauf von offenen Forderungen

 

Um Ihnen einen Einblick in unsere Art und Weise der Sachbearbeitung Ihrer Angelegenheiten zu gewähren, sei kurz der übliche Verfahrensablauf skizziert:

 

I. EINGANGSVERFAHREN
1. Sie reichen uns Ihre Unterlagen via Email, Fax oder Brief ein, aus welcher Höhe, Fälligkeit und der Schuldner Ihrer offenen Forderung hervorgeht.
2. Sodann erfolgt unsererseits ein Vorabcheck Ihres Schuldners in Zusammenarbeit mit der SCHUFA Holding GmbH. Diese beinhaltet:

a. Adressprüfung
b. Insolvenzprüfung (ggf. laufendes Insolvenzverfahren)
c. Grundsätzliche Liquiditätsprüfung (ob bereits Vollstreckungen laufen, etc. pp.)

3. Sollte die Prüfung die Aussicht auf Erfolg der möglichen Eintreibung bestätigen, erfolgt eine Prüfung Ihrer Forderung auf Schlüssigkeit und Plausibilität und der Vorschlag unsererseits einer möglichen Vorgehensweise Ihrer Causa.

 

II. AUSSERGERICHTLICHES VERFAHREN
4. Ihr Schuldner wird sodann außergerichtlich zur Zahlung der Forderung schriftlich aufgefordert (Nachfristsetzung).

In diesem Stadium wird auf Ihren Wunsch hin auch gerne versucht, mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung zu schließen, treu dem Motto: „Ein freiwilliger Schuldner ist besser, als ein fremd Motivierter“.Ferner wird dieses Verfahren unterstützt durch das Telefoninkasso und in besonderen Fällen durch einen Mitarbeiter vor Ort, welche den Schuldner aufsucht, um vor Ort eine außergerichtliche Einigung zu erwirken.

 

III. GERICHTLICHES VERFAHREN
5. Sollte das vorgerichtliche Inkasso-Verfahren erfolglos verlaufen, so betreiben wir im Anschluss nach Rücksprache mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren (Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid).Auch hier wird auf Zuruf des Schuldners gerne nach Rücksprache mit Ihnen eine Ratenzahlungsvereinbarung vereinbart, wenn und soweit der Schuldner glaubwürdig vorträgt und Sie diesem Weg zustimmen würden.

 

IV. NACHGERICHTLICHES INKASSOVERFAHREN
6. Die Vollstreckung aus dem ggf. sodann geschaffenen gerichtlichen Urteils (Titel), erfolgt im Nachgang, selbstverständlich auch hier nach Rücksprache mit Ihnen.

 

V. ÜBERWACHUNGSVERFAHREN
Es kommt leider auch vor, dass selbst die Zwangsvollstreckung Ihre Forderung nicht bedienen kann. Der Schuldner ist nicht zahlungsfähig, sodass er nicht einmal in der Lage ist, eine Minimalrate zu leisten. Dies ist erfahrungsgemäß jedoch meist nur ein vorübergehender Zustand, weshalb die Forderungen im Überwachungsverfahren von uns weiterbearbeitet werden. Die Maßnahmen im Überwachungsverfahren sind:

aktuelle Anschrift des Schuldners verfolgen, damit wir stets handlungsfähig gegenüber diesem sind.
prüfen in sinnvollen regelmäßigen Abständen, wie sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners entwickeln Sollte dies der Fall sein:

Erneuter Versuch einer Zahlung durch außergerichtliche Bemühungen (Telefoninkasso, Anschreiben)
ggf. Vollstreckungsverfahren – Pfändungen beim Arbeitgeber etc. pp.

In jedem dieser oben aufgeführten Verfahrensschritte haben Sie als Auftraggeber jederzeit die Möglichkeit den Verfahrensverlauf zu beschleunigen – oder ggf. auch zu stoppen, sodass Sie stets „den Hut“ aufhaben und unsere Maßnahmen selbst in der Hand haben.

Inkasso Flussdiagramm

Unsere Philosophie

Als Berater im Bereich Forderungsmanagement ist unser Fokus auf die Realisierung Ihrer offenen Forderung gerichtet, gleichwohl haben wir gelernt, dass es in erster Linie auf Vertrauen, Zuverlässigkeit aber auch Transparenz ankommt und nicht darum „gutes Geld schlechtem nachzuwerfen“.

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